HeRaS Verlag

Der Digitalverlag

Von Rainer V. Schulz bei uns erschienen







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Der Verfasser ist ein Mann aus dem Volk, ungebildet, aber verständig, von lebhaftem Geist, ein aufmerksamer Beobachter. Sein Buch ist original, keine Spur von einer fremden nachbessernden Hand bemerkbar. Er schreibt, wie er sprechen würde, aber sein Stil ist sachgemäß und natürlich, anschaulich. Es zeigt sich die Lust, die ihm das Erzählen bereitet. 

Er bietet uns den echten unverfälschten Bericht eines Augenzeugen über die Vorgänge in der Stadt während des Wiedertäuferreiches der 1530er Jahre. Da er ohne Aufzeichnungen, bloß aus dem Gedächtnis schreibt, muss er wider Willen die Zeitfolgen verletzen. Aber er zerstört sie auch mit vollem Bewusstsein, reiht aneinander was ihm einfällt, schaltet etwas anderes ein und kehrt dann ruhig zu der unvollendeten Begebenheit zurück.

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Der Berliner Lehrer und Hobbyschriftsteller Hermann Müller-Bohn veröffentlichte im Jahre 1905 sein Buch „Die Denkmäler Berlins in Wort und Bild“. Nicht etwa ein Reiseführer für Berlinbesucher, die es auch damals schon reichlich gab, sondern es sollte „zum ersten male den Versuch bieten, in volkstümlicher, auch der Jugend verständlicher Sprache, die Bedeutung der Denkmäler Berlins in Wort und Bild zu erklären“.  

Denkmäler sind Zeugen der Vergangenheit – wie gingen und gehen wir mit ihnen um? Dieser Frage wird, den Spuren Müller-Bohns folgend, nachgegangen. 

Ein interessanter Streifzug durch die Hauptstadt des Reiches und der Republiken.

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Die in diesem Buch zu Wort kommenden Autoren lebten und schrieben in der DDR, in der sie bis 1990 den Wirkungsraum ihrer literarischen Arbeit und auch ihre Leser fanden. Die Auswahl ist ganz und gar zufällig. Sie gehörten in der Mehrzahl weder zur ersten Reihe der DDR-Autoren, noch fiel jemand von ihnen durch ausdrückliche Dissidenz auf, daher werden Namen und Werke der hier befragten Autoren im Westen nur wenigen Lesern bekannt geworden sein. 

Mit dem Ende des Staatswesens DDR standen sie nun auch dem grundlegenden Wandel des Verlagswesens gegenüber, mussten sich auf neue Literaturverhältnisse einstellen. Der aus dem Jahre 1995 stammende Beitrag von Martin Weskott „Eine Kultur verlässt den Raum“ führt diese Situation noch einmal eindringlich vor Augen. Auch einige der hier vertretenen Autoren traf das Schicksal, eigene Bücher vernichtet zu sehen … 

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Im vorliegenden Band werden Erzählungen der Autoren vorgestellt, die in „WER SCHREIBT DER BLEIBT?, DDR-Autoren nach ihrem Leben befragt“ zu Wort kommen. Es handelt sich um Erzählungen, die teilweise bereits in der DDR veröffentlicht wurden, zum anderen Teil aber erst nach der Wende entstanden.


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François-Achille Bazaine, geboren 1811 in Versailles, war Oberbefehlshaber der französischen Rheinarmee im Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71. Nach längerer Belagerung durch die deutschen Truppen kapitulierte er am 27. Oktober 1870 und übergab die Festung Metz den Deutschen.   

Nach dem Krieg wurde er wegen Hochverrat angeklagt; ein Schauprozess mit vorhersehbarem Urteil folgte: Todesstrafe.


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Hier soll keine wissenschaftliche Abhandlung der Revolution vorgelegt werden; vielmehr eine Chronik der bewegten Ereignisse zwischen November 1918 und Januar 1919 in Berlin. 

Wie wurde einem fiktiven Abonnenten der „Vossischen Zeitung“ in Berlin diese Zeit geschildert: Politisches, aber auch Alltägliches?



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Im Jahre 1929 erschien der historische Roman Jürgen Wullenweber von Wilhelm Lobsien. Darin beschreibt Lobsien das Leben Wullenwebers von etwa 1530 bis zu seinem Tode 1537.

Wie so oft bei historischen Romanen stellt sich die Frage nach dem Wahrheitsgehalt des Textes. Dieser Frage soll nachgegangen werden. Jedes Kapitel Lobsiens ist unverändert wiedergegeben und um historische Erläuterungen ergänzt.  

Jürgen Wullenwever wurde am 21. Februar 1533 zum Ratsherrn und gleich darauf zum Bürgermeister von Lübeck gewählt. Vornehmlich zielten seine Bemühungen darauf ab, die holländischen Schiffe, die eine heftige Konkurrenz zur Hanse darstellten, aus der Ostsee fernzuhalten. Auf sein Betreiben wurde zu Beginn des Jahres 1533 den Holländern der Krieg erklärt. Bei den dänischen Kronstreitigkeiten mischte er sich ein. Er versprach die dänische und schwedische Krone mehrfach. Am Ende hatte er den Bogen überspannt.

Der Herzog von Braunschweig ließ ihn am 24. September 1537 in Wolfenbüttel durch das Schwert hinrichten.

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Im Deutschen Kaiserreich gab es zwischen 1884 und 1900 drei Mordprozesse, die ein sehr starkes öffentliches Interesse begleitete: Der Mordfall von Skurz im Jahre 1884, der sogenannte Knabenmord von Xanten 1891, und der Blutmord von Konitz, 1900. Das öffentliche Interesse rührte weniger aus der Grausamkeit, mit der die Morde begangen wurden, als vielmehr aus der Tatsache, dass antisemitische Kreise die Verbrechen zu Ritualmorden, begangen von jüdischen Tätern, hochstilisierten. Allen drei Fällen folgten regelrechte Pogrome gegen die jüdische Bevölkerung.

Der Mordprozess gegen Adolf Wolff Buschhoff wegen des Knabenmords von Xanten, wurde vom 4. bis zum 14. Juli 1892 vor dem Schwurgericht zu Cleve geführt.

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Kriegerinnen und Soldatinnen hat es immer schon gegeben: Amazonen der griechischen Mythologie, die sich angeblich eine Brust amputierten um beim Bogenschießen nicht behindert zu sein, oder Walküren und Schildmaiden der nordischen Sagenwelt.

Aber auch in der Realität: Weibliche Herrscherinnen waren in der Antike zumeist auch Oberbefehlshaber der Armee. Nicht selten spielten Frauen auch in patriotischen Kriegen eine wichtige Rolle, das berühmteste Beispiel ist wohl Jeanne d’Arc.

Frauen sind in den modernen Armeen etwa der USA oder Israels integriert, in Israel besteht sogar eine allgemeine Wehrpflicht für Frauen.

Wie steht es aber mit den Frauen im Militär Deutschlands, beziehungsweise Preußens? (Der Staat Preußen wurde bekanntlich erst 1947 vom Alliierten Kontrollrat offiziell aufgelöst) Dieser Frage soll, beginnend mit der Zeit des „Großen Kurfürsten“ im Folgenden nachgegangen werden. 

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„-und dann haben Sie den Zeugen mit einem Instrument geschlagen“! „I wo Herr Richter, ick habe noch nie een Klavier besessen!“

Kein Humorist ist im Stande solch urwüchsigen Humor zu erfinden, wie ihn der „richtige Berliner“ vor Gericht zu Tage fördert. Die Berliner Gerichtsverhandlungen, in denen die Typen der niederen Gesellschaftsklassen, die den Berliner Dialekt reden, auftreten, werden immer dankbare Leser finden. 

Rainer V. Schulz: Herausgeber

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"Wat meine Zeche machen dhat, een Eisbeen macht 40 Fennje, zwee kleene Jetreide un 'ne Weiße macht 30, macht Summa Summarium siebzig Fennje."

Eine reiche und bunte Sammlung solcher Berliner Gerichtsverhandlungen, in denen Zeugen oder Angeklagte die ganze Fülle ihres urwüchsigen, sei es unwillkürlichen, sei es absichtlichen Volkshumors in echten, unverfälschten „Berliner Jargon“ ausschütten. 

Rainer V. Schulz: Herausgeber

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Da hatte Kaiser Wilhelm mal wieder eine gute Idee: Sich und seiner Hauptstadt die Siegesallee zu schenken:

„Mein Plan geht dahin, in der Siegesallee die Marmor-Standbilder der Fürsten Brandenburgs und Preußens, beginnend mit Albrecht dem Bären und schließend mit dem Kaiser und König Wilhelm I., und neben ihnen die Bildwerke je eines, für seine Zeit besonders charakteristischen Mannes, sei er Soldat, Staatsmann oder Bürger, in fortlaufender Reihe errichten zu lassen. Die Kosten der Gesamtausführung will Ich auf Meine Schatulle übernehmen.“

Es gab 32 Denkmalgruppen, beginnend mit Markgrafen und endend mit Königen. In unserer kleinen Zeitreise beschäftigen wir uns mit den Kurfürsten: beginnend mit Ludwig II. genannt der Römer bis Friedrich III., dem späteren König Friedrich I. in Preußen. Dabei kümmern wir uns weniger um die Geschichtsdaten, sondern vielmehr um Geschichten und Geschichtchen um Personen und Zeiten.

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„Es ist eigentlich ganz einfach: Ein Privatmann und ein Staat können dauerhaft nicht mehr Geld ausgeben als sie einnehmen. Macht der Privatmann das, geht er am Ende pleite, macht der Staat das, steht am Ende die Inflation.“, sagte der spätere Finanzminister und Reichskanzler Dr. Hans Luther.

1871, nach der Reichsgründung wurde die einheitliche Währung eingeführt, wegen der Golddeckung auch „Goldmark“ genannt. Doch die Golddeckung der Mark konnte ab 1914 nicht durchgehalten werden, weil „in Kriegszeiten eine außerordentliche Steigerung des ungedeckten Notenumlaufs, eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist“, so die Begründung, die man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen muss: Der ungedeckte Notenumlauf sollte eine wirtschaftliche Notwendigkeit sein. Nun galt die „Papiermark.

Und es kam wie es musste: Im Oktober 1923, lag die monatliche Inflationsrate in Deutschland bei über 29.000 %. Was bedeutete das für die Menschen? Bei dieser Reise in die Vergangenheit soll der Frage nachgegangen werden. 

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Warren Hastings begann seine Laufbahn als Handlungsgehilfe der Ostindischen Kompagnie. Er setzte sie fort, als diplomatischer Agent der Gesellschaft am Hofe des damaligen Nawab von Bengalen, dann als Mitglied des Rates von Madras, und er war auf der Höhe seines Ruhmes der erste Generalgouverneur von Indien.
Ende des achtzehnten Jahrhunderts wurde in England ein Prozess geführt, der so ungeheures Aufsehen erregte, dass selbst das verlorene Amerika in England über Warren Hasting’s Prozess vergessen wurde. Auf dem Höhepunkt einer beispiellos glänzenden Laufbahn stolpernd über den einen Fehler: das Prinzip des Erwerbs um jeden Preis über Ehre, Wahrhaftigkeit und Menschenwert gestellt zu haben.
Unter allen Kriminalprozessen, die in das Gebiet der Politik überspielen, hat keiner ein so welthistorisches Aufsehen erregt, wie der gegen Warren Hastings.

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Georges Cadoudal (1771 – 1804) plante 1803, Napoleon Bonaparte zu stürzen. Seine Absicht war, eine Gruppe Bewaffneter zu bilden, den Ersten Konsul und seine Eskorte während einer seiner Reisen anzugreifen, ihn festzunehmen oder zu töten.
Willibald Alexis gab ab 1842 den Neuen Pitaval heraus, eine Sammlung von authentischen Kriminalgeschichten und Prozessberichten. Der Bericht über die Cadoudal-Verschwörung basiert auf Quellenstudium, denn zur Zeit des Prozesses gegen Georges Cadoudal war Alexis sechs Jahre alt.
Der Text wurde von Rainer V. Schulz überarbeitet, und um historische Fakten ergänzt

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Raubgesindel oder berühmte Räuber; für die einen gemeine Verbrecher, für die anderen Freiheitskämpfer und Helden. Sie wurden geächtet und geehrt – sogar ein Ort wurde nach einem von ihnen benannt: Kohlhasenbrück, heute in Berlin-Zehlendorf.
Der „Ritterschlag“ kam für den Räuber, wenn er im Volk den Beinamen des großen Urahns aller „guten“ Räuber erhielt: Robin Hood (so wurde zum Beispiel Karl Stülpner „der sächsische Robin Hood“ genannt)
Eine nicht zu unterschätzende Tatsache, die die Räuber in Deutschland begünstigte, war die Zersplitterung des Landes in mehrere Hundert selbständige Gebiete, weil sie die Verfolgung erschwerte. Und natürlich die sog. „Franzosenzeit“ – die Besetzung durch die Truppen Napoleon Bonapartes. Ganz abgesehen von den damals fehlenden Institutionen, die der öffentlichen Sicherheit dienten. Überhaupt begünstigten politisch unruhige Zeiten das Räubertum, bis hin zum geteilten Berlin in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg.
Der Leser ist eingeladen zu einer Reise durch sechs Jahrhunderte.





Beide dienten im 19. Jahrhundert, wenn auch unter verschiedenen Herrschern. Beide waren Poli-

zisten, Publizisten und Spione: Gruner und Stieber.

Es werden biografische Notizen zu Karl Justus von Gruner und Dr. Wilhelm Stieber in ihrer Zeit

vorgelegt:

Gruner war unter Friedrich Wilhelm III. der erste Polizeichef von Berlin, und ein erbitterter 

Gegner Napoleons. Schließlich wurde er auf einen Posten in der Schweiz abgeschoben.


Stieber diente unter den zwei Königen Friedrich-Wilhelm IV. und Wilhelm I. 

Beide hatten ihn gefördert – am Ende jedoch war er unhaltbar geworden.